Für Beschuldigte können Strafverfahren wegen Körperverletzung sehr unangenehm sein – es drohen hohe Geldstrafen, Schadenersatzansprüche von Opfer (Schmerzengeld) und Sozialversicherungsträger (Behandlungskosten) und im schlimmsten Fall sogar eine Freiheitsstrafe.
Für Opfer hingegen steht die Aufarbeitung des erlittenen seelischen und physischen Schadens, sowie Gerechtigkeit im Vordergrund.
Dieser Beitrag erklärt Ihnen verständlich die Tatbestandsmerkmale der Körperverletzung, die Unterschiede zwischen leichter (einfacher) Körperverletzung und schwerer Körperverletzung nach dem Strafgesetzbuch (StGB) und was Sie in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung erwartet.
Was ist eine leichte Körperverletzung (§ 83 StGB)?
Die sogenannte leichte Körperverletzung ist der Grundtatbestand. Strafbar ist, wer:
- eine andere Person vorsätzlich am Körper verletzt oder an der Gesundheit schädigt, oder
- jemanden vorsätzlich misshandelt und dadurch fahrlässig eine Verletzung verursacht.
Wann liegt rechtlich eine Körperverletzung vor?
Eine Körperverletzung ist jeder nicht ganz unerhebliche Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Dazu zählen etwa:
- Prellungen
- Blutergüsse
- Schwellungen
- Schnitt- oder Kratzwunden
Eine bloß kurzfristige Hautrötung ohne weitere Beeinträchtigung reicht in der Regel nicht aus.
Hinweis: Schmerzen allein erfüllen noch nicht automatisch den Tatbestand, können aber als Indiz für eine Verletzung gewertet werden.
Was bedeutet „misshandeln“?
Unter Misshandlung wird allgemein jede Einwirkung physischer Kraft auf den Körper verstanden, die das körperliche Wohlbefinden nicht ganz unerheblich beeinträchtigen.
Beispiele für Misshandlungen sind:
- Fußtritte,
- Ohrfeigen,
- Umstoßen,
- Zu-Boden-Werfen
Subjektive Tatseite
Bei Körperverletzung ist hinsichtlich der Misshandlung bzw der Körperverletzung bedingter Vorsatz ausreichend.
Welche Strafe droht bei leichter Körperverletzung?
Für die leichte Körperverletzung sieht das Gesetz grundsätzlich eine Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr, oder Geldstrafe bis zu 720 Tagessätze vor.
Wenn der Täter eine Körperverletzung an einem Fahrer oder Kontrolleur eines Massenverkehrsmittels begeht, drohen bis zu zwei Jahren Freiheitsstrafe.
Wann spricht man von schwerer Körperverletzung (§ 84 StGB)?
Eine Körperverletzung gilt als schwer, wenn:
- die Gesundheitsschädigung länger als 24 Tage dauert,
- eine Berufsunfähigkeit von mehr als 24 Tagen eintritt, oder
- die Verletzung „an sich“ schwer ist.
Was bedeutet „an sich schwere Verletzung“?
Ob eine Körperverletzung „an sich schwer“ erfolgt durch eine Gesamtschau der Umstände.
Die Rechtsprechung zieht hierfür Kriterien wie die Wichtigkeit des betroffenen Organs, die Intensität der Funktionsbeeinträchtigung und der Schmerzen, die Dauer und Ungewissheit des Heilungsverlaufs sowie die Gefahr von Komplikationen heran. Auch mehrere für sich genommen leichte Verletzungen können in ihrer Gesamtheit als eine schwere Körperverletzung gewertet werden.
Strafmaß bei schwerer Körperverletzung
Wenn der Täter das Opfer vorsätzlich misshandelt und die schwere Körperverletzung bloß fahrlässig verursacht, drohen bis zu 3 Jahre Freiheitsstrafe.
Wenn der Täter den Vorsatz hat dem Opfer eine (zumindest leichte) Körperverletzung zuzufügen und dadurch wenn auch bloß fährlässig eine schwere Körperverletzung herbeiführt, drohen 6 Monate bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe.
In einigen Sonderfällen wird eine eigentlich leichte Körperverletzung als schwere Körperverletzung qualifiziert und ebenfalls mit 6 Monaten bis zu 5 Jahre Freiheitsstrafe bestraft:
Wenn der Täter einen Beamten, Zeugen oder Sachverständigen, während der Vollziehung seiner Aufgaben verletzt;
oder wenn der Täter eine Körperverletzung,
- auf eine Weise, die mit Lebensgefahr verbunden ist begeht;
- mit mindestens zwei Personen in Verabredung begeht oder
- unter Zufügung besonderer Qualen begeht.
Zu beachten ist, dass bei einer Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen (§ 85 StGB), einer Körperverletzung mit tödlichem Ausgang (§ 86 StGB) und bei einer absichtlichen schweren Körperverletzung (§ 87 StGB) noch erheblich strengere Strafen drohen.
Keine Strafbarkeit bei Notwehr bzw Nothilfe
Nicht in jedem Fall ist eine Körperverletzung strafbar. Das Strafgesetzbuch sieht Rechtsfertigungsgründe sowie Schuldausschließungsgründe vor. Ein wichtiger Rechtfertigungsgrund ist die Notwehr bzw Nothilfe. Wer sich oder andere vor einem gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit oder körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität oder Vermögen durch notwendige Verteidigung schützt, handelt grundsätzlich nicht rechtswidrig.
Notwendig ist die nach Art und Maß gelindeste geeignete Abwehr. Der Verteidiger braucht aber bezüglich der Eignung der Abwehrmittel zur verlässlichen Abwehr kein Risiko einzugehen.
Wird das zulässige Maß der Verteidigung überschritten, spricht man von Notwehrexzess – die Handlung ist grundsätzlich rechtswidrig. Beruht die Überschreitung jedoch bloß auf Bestürzung, Furcht oder Schrecken , ist der Täter nach dem Vorsatzdelikt entschuldigt, es sei denn, die Notwehrüberschreitung beruht auf Fahrlässigkeit. In diesem Fall ist der Täter wegen fahrlässiger Körperverletzung strafbar.
Fazit & Handlungsempfehlung bei Körperverletzung
Strafverfahren wegen Körperverletzung können ernste Konsequenzen haben. Oftmals sind spontane Handlungen die Ursache – etwa bei Streitigkeiten im Straßenverkehr, Auseinandersetzungen im Lokal oder familiäre Konflikte. Entscheidend sind dabei immer die Umstände des Einzelfalls.
Auch wenn vorsätzlich eine Körperverletzung zugefügt worden ist, muss für Beschuldigte ein Strafverfahren nicht zwingend mit einer Verurteilung enden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann das Verfahren diversionell erledigt werden – dies auch dann, wenn dem Täter eine schwere Körperverletzung vorgeworfen wird. Durch eine diversionelle Erledigung entgeht ein Beschuldigter nicht nur einem Eintrag in der Strafregisterauskunft; sie hat in der Regel auch finanzielle Vorteile.
Für Beschuldigte kann eine professionelle Verteidigungsstrategie oft den Unterschied zwischen einem Freispruch, einer Verurteilung oder einer diversionellen Erledigung ausmachen.
Deshalb gilt: Ziehen Sie einen Strafverteidiger möglichst früh bei, insbesondere vor einer Beschuldigteneinvernahme. Eine gezielte rechtliche Begleitung erhöht die Chancen auf ein günstiges Verfahrensergebnis erheblich.
Auch für Opfer einer Körperverletzung ist es ratsam bereits im Ermittlungsverfahren einen Rechtsanwalt beizuziehen. Dieser unterstützt Sie bei der Einbringung einer Sachverhaltsdarstellung sowie bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung.
Sie sind Beschuldigter oder Opfer in einem Strafverfahren wegen Körperverletzung? Kontaktieren Sie uns jetzt für eine diskrete Erstberatung.

Mag. Markus Weisser
Mag. Markus Weisser ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung im Strafrecht. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu diversen Themenbereichen.
FAQ
Muss ich als Beschuldigter unmittelbar nach einem Vorfall eine Aussage vor der Polizei zu machen?
Als Beschuldigter müssen Sie keine Aussage machen. Nach einem Vorfall ist die Situation für einen Beschuldigten oft emotional aufgeladen und unübersichtlich. Wut, Angst oder Schock können dazu führen, dass Aussagen ungenau oder missverständlich werden. Falsche oder unbedachte Angaben werden oftmals zum Nachteil eines Beschuldigten ausgelegt.
Es empfiehlt sich daher sehr vor einer Aussage einen Strafverteidiger zu konsultieren.
Ist bei Körperverletzung eine Diversion möglich?
Ja, sowohl bei leichter als auch schwerer Körperverletzung kann das Strafverfahren diversionell erledigt werden. Voraussetzung für eine diversionelle Erledigung ist unter anderem, dass der Beschuldigte die Verantwortung für die Tat übernimmt, die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen ist und der Diversion keine spezialpräventiven Gründe (Vorstrafen) entgegenstehen.
Die Staatsanwaltschaft/das Gericht kann bei Vorliegen der Diversionsvoraussetzungen beispielsweise vorschlagen, das Verfahren gegen Zahlung eines Geldbetrags, einem Tatausgleich (Schadenswiedergutmachung) oder andere Maßnahmen einzustellen oder unter Setzung einer Probezeit von der Verfolgung vorläufig zurücktreten. Der Hauptvorteil der Diversion ist, dass der Beschuldigte keinen Eintrag im Strafregister erhält und nicht als vorbestraft gilt.
Kann ich als Opfer im Strafverfahren Schadenersatz verlangen?
Ja, Opfer können sich mit ihren Schadenersatzansprüchen (Schmerzengeld für physische und psychische Schmerzen) mit einem konkreten Betrag dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen. Das Gericht kann den Angeklagten im Rahmen des Schuldspruchs den Angeklagten zur Bezahlung eines Schadenersatzes an den Privatbeteiligten verurteilen. Auch bei einer Diversion kann dem Beschuldigten/Angeklagten eine Schadenswiedergutmachung aufgetragen werden.
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