Der Betrug ist eines der häufigsten Delikte im Wirtschaftsstrafrecht und kann für Betroffene weitreichende Konsequenzen haben. Sowohl als Beschuldigter als auch als Opfer ist es wichtig, die rechtlichen Grundlagen zu kennen und angemessen zu handeln. In diesem Beitrag erfahren Sie, was unter Betrug im strafrechtlichen Sinne zu verstehen ist, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche Schritte Sie unternehmen sollten.
Was ist Betrug?
Betrug (§ 146 ff StGB) ist ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter durch Täuschung einen Irrtum beim Opfer hervorruft, der zu einer Vermögensverfügung und schließlich zu einem Vermögensschaden führt. Einfach ausgedrückt: Jemand wird durch falsche Angaben dazu gebracht, etwas zu tun oder zu unterlassen, was ihm oder einem Dritten finanziell schadet.
Tatbestandsmerkmale des Betrugs
- Täuschung über Tatsachen
Der Täter täuscht das Opfer über Tatsachen. Dies kann durch aktives Handeln (z.B. falsche Angaben) oder durch Unterlassen (Verschweigen wesentlicher Informationen) geschehen. Die Täuschung kann sich sowohl auf äußere Tatsachen (etwa Zahlungsfähigkeit) als auch um innere Tatsachen (etwa Zahlungswilligkeit) beziehen. - Hervorrufen eines Irrtums
Durch die Täuschung gerät das Opfer in einen Irrtum, das heißt, es glaubt an die falschen Tatsachen. Dieser Irrtum ist entscheidend für die weitere Handlung des Opfers. - Vermögensverfügung
Aufgrund des Irrtums nimmt das Opfer eine Vermögensverfügung vor. Es handelt sich um ein freiwilliges Handeln, bei dem das Opfer über sein eigenes oder fremdes Vermögen verfügt, z.B. durch Überweisung von Geld oder Herausgabe von Waren. - Vermögensschaden
Als Folge der Vermögensverfügung erleidet das Opfer oder ein Dritter einen Vermögensschaden. Ein Schaden liegt vor, wenn das Gesamtvermögen wirtschaftlich vermindert wird. - Vorsatz des Täters
Beim Betrug muss der Täter sowohl hinsichtlich der Täuschung als auch des herbeigeführten Vermögensschadens mit zumindest bedingtem Vorsatz handeln. Das heißt, er muss es zumindest ernstlich für möglich halten, dass er sein Opfer täuscht und einen Vermögensschaden zufügt, und sich damit abfinden.
Strafrahmen und rechtliche Konsequenzen bei Betrug
- Einfacher Betrug (§ 146 StGB): Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen.
- Betrug mit erhöhtem Strafrahmen (§ 147 StGB):
- Schaden über 5.000 € oder gewerbsmäßiger Betrug: Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren.
- Schaden über 300.000 €: Freiheitsstrafe von 1 bis zu 10 Jahren.
Das Strafgesetzbuch sieht zudem zahlreiche weitere Fälle vor, bei denen der Strafrahmen erhöht ist.
Neu seit 01.01.2024: Eine Verurteilung wegen Betrugs zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe führt automatisch zur Disqualifikation als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied, wenn die Disqualifikation nicht bedingt nachgesehen wird.
Handlungsempfehlungen für Beschuldigte
Wenn Sie beschuldigt werden, einen Betrug begangen zu haben:
- Keine vorschnellen Aussagen: Machen Sie ohne anwaltliche Beratung keine Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft.
- Rechtlichen Beistand suchen: Betrug ist meist eine komplexe Angelegenheit. Mag. Markus Weisser stehet Ihnen als erfahrener Strafverteidiger gerne zur Seite.
- Akteneinsicht: Wir beantragen für Sie rasch Akteneinsicht und analysieren die gegen Sie erhobenen Vorwürfe in faktischer und rechtlicher Hinsicht.
- Verteidigungsstrategie entwickeln: Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten Ihnen eine effektive Verteidigungsstrategie.
Handlungsempfehlungen für Opfer
Wenn Sie vermuten, Opfer eines Betrugs geworden zu sein:
- Rechtsanwalt einschalten: Wir helfen Ihnen, den Sachverhalt zu bewerten und die richtigen Schritte einzuleiten.
- Beweise sichern: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, E-Mails, Verträge und sonstige Beweise.
- Strafanzeige erstatten: Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer präzisen und umfassenden Sachverhaltsdarstellung, welche es den Behörden ermöglicht zielgerichtete Ermittlungen einzuleiten.
- Zivilrechtliche Ansprüche prüfen: Neben dem Strafverfahren können auch zivilrechtliche Schritte zur Schadenswiedergutmachung eingeleitet werden. Wir unterstützen Sie dabei gerne.
Fazit
Betrug ist ein komplexes Delikt mit ernsthaften Konsequenzen für alle Beteiligten. Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist entscheidend, um Ihre Rechte zu wahren, sei es als Beschuldigter oder als Opfer. Wir stehen Ihnen mit unserer Expertise gerne zur Seite.
FAQ
Was bedeutet „gewerbsmäßiger Betrug“ (§ 148 StGB)?
Wer Betrug mit der Absicht begeht, sich durch wiederholte Taten eine fortlaufende, nicht bloß geringfügige, Einnahmequelle zu verschaffen, handelt gewerbsmäßig. Die Strafandrohung für gewerbsmäßigen Betrug ist entsprechend höher.
Wie unterscheidet sich Betrug von Diebstahl?
Beim Diebstahl nimmt der Täter fremdes Vermögen ohne Mitwirkung des Opfers. Beim Betrug hingegen gibt das Opfer sein Vermögen selbst her – jedoch aufgrund einer Täuschung.
Was ist Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch?
Nach § 148a StGB ist mach sich strafbar, wer durch Manipulation von Computerprogrammen oder Daten ein Vermögensschaden verursacht. Beispiele: Phishing, Kreditkartenmissbrauch, manipulierte Online-Shops. Der Strafrahmen entspricht jenem des Betrugs.
Was sollte ich machen, wenn ich wegen Betrugs beschuldigt werde?
In diesem Fall sollten Sie keinesfalls vorschnell eine Aussage machen, sondern sofort rechtlichen Beistand suchen. Eine Aussage ohne rechtlichen Beistand birgt das Risiko, dass Beschuldigte unklare Aussage tätigen oder sich ohne Not in Widersprüchlichkeiten verwickeln. Dies kann einen erheblichen Nachteil im weiteren Verfahren darstellen, da Behörden in der Regel der ersten Aussage die größte Bedeutung zumessen.
Welche Rolle spielt die Schadenswiedergutmachung bei Betrug?
Die Wiedergutmachung wirkt sich stark strafmildernd aus und kann den Weg zu einer diversionellen Erledigung ebnen. Erfolgt die Schadenswiedergutmachung, bevor die Behörden Kenntnis von der Tat erlangt haben, entfällt die Strafbarkeit sogar zur Gänze (=tätige Reue)
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