Sie haben eine Benachrichtigung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens oder eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme erhalten? In diesem Moment fühlen sich viele Menschen verunsichert und wissen nicht, was auf sie zukommt. Eines ist klar: Sie stehen unter Verdacht, eine strafbare Handlung begangen zu haben. Aber Sie sind diesem Verdacht nicht hilflos ausgeliefert.
Was erwartet Sie in einem Ermittlungsverfahren?
Die Staatsanwaltschaft ist ab Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gesetzlich verpflichtet den Sachverhalt vollständig aufzuklären. Die Aufklärung des Sachverhalts erfolgt durch Ermittlungsmaßnahmen, wie beispielsweise
- Einvernahme des Beschuldigten,
- Einvernahme von Zeugen,
- Sicherstellung und Auswertung von Unterlagen bzw Daten (welche oft in Verbindung mit einer Hausdurchsuchung erfolgt),
- Auskunft über Bankkonten und Bankgeschäfte (Kontenöffnung),
Diese Maßnahmen können zu jeder Zeit durchgeführt werden. Doch Sie haben Rechte, die es Ihnen ermöglichen, den Vorwürfen entschieden entgegenzutreten und sich gegen ungerechtfertigte Maßnahmen zu wehren. Entscheidend ist, dass Sie Ihre Rechte kennen und effektiv nutzen.
Warum Sie jetzt handeln sollten
Ein häufiger Fehler, den viele Beschuldigte machen, ist der Versuch, ein Ermittlungsverfahren ohne anwaltlichen Beistand zu bewältigen. Doch das Ermittlungsverfahren ist die entscheidende Phase im Strafverfahren. Hier werden die Weichen gestellt – für oder gegen Sie. Ohne professionelle Unterstützung riskieren Sie, durch eine unvorbereitete Aussage schwerwiegende Fehler zu machen, die später kaum noch zu korrigieren sind.
Vermeiden Sie diesen Fehler im Strafverfahren
Gehen Sie niemals ohne anwaltliche Unterstützung und ohne genaue Kenntnis des Akteninhalts zu einer Beschuldigteneinvernahme. Die erste Einvernahme hat oft das größte Gewicht, und eine unüberlegte Aussage kann Ihnen langfristig schaden. Lassen Sie sich daher professionell vorbereiten, um Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Verteidigung zu maximieren.
Ihr nächster Schritt
Wenn Sie sich in der Situation befinden, Beschuldigter in einem Strafverfahren zu sein, sollten Sie keine Zeit verlieren. Mag. Markus Weisser steht Ihnen in ganz Österreich als erfahrener und engagierter Strafverteidiger zur Seite. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Rechte gewahrt bleiben und das Verfahren bestmöglich zu Ihrem Vorteil verläuft.
Kontaktieren Sie uns noch heute für eine unverbindliche Erstberatung. Lassen Sie uns gemeinsam den Weg zu Ihrer Verteidigung planen. Schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an – wir sind jederzeit für Sie da.
FAQ
Was soll ich tun, wenn ich eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme erhalte?
Gehen Sie nicht unvorbereitet zu einer Beschuldigteneinvernahme. Machen Sie von Ihrem Recht auf anwaltliche Vertretung Gebrauch und lassen Sie zunächst Akteneinsicht nehmen. Erst wenn Sie und Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht den Inhalt der Ermittlungsakten kennen, kann entschieden werden, ob und in welchem Umfang eine Aussage sinnvoll ist.
Welche Konsequenzen kann eine unvorbereitete Aussage bei der Polizei haben?
In der Regel messen Gerichte der ersten Aussage im Ermittlungsverfahren die größte Bedeutung bei. Eine unbedachte oder voreilige Aussage kann daher langfristige negative Auswirkungen auf Ihr Verfahren haben. Ein Rechtsanwalt für Strafrecht unterstützt Sie dabei, Ihre Aussagen sorgfältig abzustimmen und Ihre Rechte effektiv zu wahren.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktieren?
Sofort nach Erhalt einer Ladung oder Mitteilung über die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens. Schon in dieser frühen Phase werden wichtige Weichen gestellt. Eine rechtzeitige anwaltliche Intervention kann nicht nur Fehler vermeiden, sondern oft auch dazu beitragen, dass das Verfahren bereits im Ermittlungsstadium eingestellt wird.
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Wir beraten Sie umfassend und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein.
