
Ihr Rechtsanwalt für Auslieferungsrecht
In Auslieferungsverfahren steht in erster Linie die persönliche Freiheit der betroffenen Person auf dem Spiel. Als Anwalt im Auslieferungsrecht verfügt Mag. Markus Weisser über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Mandaten in Auslieferungsverfahren.
Herausforderungen im Auslieferungsverfahren: Schutz Ihrer Rechte und Freiheit
Ein Auslieferungsverfahren ist eine große psychische Belastung für die betroffene Person dar. In den meisten Fällen fordert der ersuchende Staat die Verhängung der Auslieferungshaft. Unser Hauptfokus liegt zunächst darauf, die Auslieferungshaft abzuwenden oder eine rasche Enthaftung zu erreichen.
Expertise im Auslieferungsrecht
Das Auslieferungsrecht ist komplex und internationaler Natur. Es erfordert nicht nur fundierte Kenntnisse des österreichischen Rechts, sondern auch ein tiefes Verständnis der rechtlichen und faktischen Situation im ersuchenden Staat. Als Anwalt im Auslieferungsrecht Mag Markus Weisser verfügt über das notwendige Fachwissen und die Erfahrung, um diese Informationen schnell einzuholen und effektiv in Ihrem Fall anzuwenden.
Politische Motive und Grundrechtsverletzungen: Auslieferung verhindern
Oft sind Auslieferungsersuchen politisch motiviert oder es besteht die Gefahr, dass eine Auslieferung Grundrechte der betroffenen Person verletzt. Diese Bedenken müssen den österreichischen Behörden nachvollziehbar dargelegt werden – gelingt dies, hat das Gericht die Auslieferung für unzulässig zu erklären.
Präventive Beratung im Auslieferungsrecht
Selbst wenn noch kein Auslieferungsersuchen gestellt wurde, aber bereits ein Strafverfahren im Ausland anhängig ist, empfehlen wir, rechtlichen Beistand in Anspruch zu nehmen. Eine aktive Vorbereitung auf ein mögliches Auslieferungsverfahren kann ein entscheidender Vorteil sein, insbesondere zur späteren Abwehr der Auslieferungshaft.

Ihr Anliegen ist uns wichtig!
Rechtsanwalt Mag. Markus Weisser nimmt sich persönlich für Sie Zeit.
FAQ
Was ist ein Auslieferungsverfahren?
Ein Auslieferungsverfahren dient der Überstellung einer Person von einem Staat in einen anderen, damit dort ein Strafverfahren geführt oder eine bereits verhängte Strafe vollstreckt werden kann. Es erfolgt meist auf Basis bilateraler oder multilateraler Abkommen. Voraussetzung für ein Auslieferungsverfahren ist ein formelles Auslieferungsersuchen. Gegenstand des Auslieferungsverfahren ist die Prüfung, ob die Auslieferung der betroffenen Person zulässig ist. Die Frage, ob die der Auslieferung zugrundeliegenden Vorwürfe inhaltlich richtig sind, ist hingegen in der Regel nicht bzw nur sehr eingeschränkt Gegenstand des Auslieferungsersuchen.
Wann sollte ich einen Anwalt konsultieren?
Sobald ein Auslieferungsverfahren absehbar ist – etwa bei einem laufenden Strafverfahren im Ausland oder einem internationalen Haftbefehl – sollten Sie unverzüglich rechtlichen Beistand suchen. Frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, insbesondere, um der möglichen Verhängung der Auslieferungshaft entgegenzuwirken.
Wann hat das Gericht die Auslieferung für unzulässig zu erklären?
Das Gericht hat die Auslieferung für unzulässig zu erklären, wenn ein Auslieferungshindernis besteht. Ein Auslieferungshindernis ist unzulässig, etwa wenn das Auslieferungsbegehren politisch motiviert ist, die betroffene Person durch die Auslieferung in ihren Grundrechten verletzt wird, der zugrundeliegende Tatverdacht unschlüssig ist oder die vorgeworfene Tat in Österreich keiner Strafbarkeit unterliegt.
Benötigen Sie Hilfe im Auslieferungsrecht?
Wenn Sie mit einem Auslieferungsverfahren konfrontiert sind oder ein solches befürchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
