Unsere Leistungen

Wir setzen uns mit Kompetenz und Engagement für Ihre Interessen ein – individuell und lösungsorientiert.


FAQ


Was ist der Unterschied zwischen einem Verwaltungsstrafverfahren und einem gerichtlichen Strafverfahren?

Ein Verwaltungsstrafverfahren wird von Verwaltungsbehörden (z. B. Bezirksverwaltungsbehörde) geführt, nicht von Gerichten. Es betrifft Verstöße gegen Verwaltungsrecht – etwa Verkehrsdelikte, Gewerbeverstöße oder Meldepflichtverletzungen. Anders als im gerichtlichen Strafrecht drohen in der Regel keine Freiheitsstrafen, aber zum Teil empfindliche Geldstrafen und verwaltungsrechtliche Konsequenzen.

Gibt es im Verwaltungsstrafrecht Verjährungs- bzw Verfolgungsfristen?

Ja, die Strafbarkeit von Verwaltungsübertretungen erlischt durch Verjährung. Grundsätzlich beträgt die Verjährungsfrist im Verwaltungsstrafrecht drei Jahre ab Begehung der Tat. Anders als im gerichtlichen Strafrecht wird die Verjährung auch durch ein behördliches Verfahren nicht unterbrochen. Davon zu unterscheiden ist Verfolgungsfrist: Nimmt die Behörde nach Abschluss der Tat gegen den Täter nicht binnen eines Jahres eine Verfolgungshandlung vor, ist die weitere Verfolgung unzulässig. Verjährungs- und Verfolgungsfristen spielen im Verwaltungsstrafrecht eine bedeutende Rolle.

Was bedeutet „Verfall“ im Verwaltungsstrafrecht?

Der Verfall ist eine Nebenfolge im Verwaltungsstrafrecht, bei der Gegenstände oder Vermögenswerte eingezogen werden, die mit einer Verwaltungsübertretung in Zusammenhang stehen – etwa weil sie zur Begehung der Tat verwendet wurden oder aus der Tat stammen.
Neu ist seit 2024, dass sich im Eigentum des Täters befindliche Fahrzeuge beschlagnahmt und für verfallen erklärt werden können, etwa wenn der Beschuldigte die erlaubte Geschwindigkeit ein einem gewissen Ausmaß überschreitet. Der Verfall von Eigentum im Verwaltungsstrafrecht ist in grundrechtlicher Hinsicht äußerst bedenklich. In ein solchen Fall sollte Sie unbedingt einen Rechtsanwalt konsultieren.

Wie beginnt ein Finanzstrafverfahren?

Ein Finanzstrafverfahren wird eingeleitet, wenn die zuständige Behörde den Verdacht hat, dass der Täter ein Finanzvergehen begangen hat.  In der Praxis werden Finanzstrafverfahren oftmals nach Betriebsprüfungen eingeleitet, nachdem das Finanzamt den Sachverhalt der Finanzstrafbehörde zur Prüfung übermittelt hat.

Was ist der Unterschied zwischen einem gerichtlichen und einem verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren?

Der Unterschied liegt in der Schwere der Tat, konkret in der Höhe des hinterzogenen Betrags, sowie ob die Tat vorsätzlich oder bloß fährlässig begangen worden ist.
Das Gericht ist (nur) zur Ahndung von Finanzvergehen zuständig, wenn das Finanzvergehen vorsätzlich begangen wurde und der maßgebliche Wertbetrag, nach dem sich die Strafdrohung richtet, EUR 150.000,- (bzw EUR 75.000,- betreffen den Vorwurf des Schmuggels) übersteigt.
Ist keine gerichtliche Zuständigkeit gegeben, sind die Finanzstrafbehörden zuständig.  Übersteigt der strafbestimmende Wertbetrag EUR 33.000,-, ist ein aus drei Mitgliedern bestehender Spruchsenat unter Vorsitz eines Richters für die Durchführung der mündlichen Verhandlung und die Fällung des Erkenntnisses zuständig.

Gibt es im Finanzstrafverfahren die Möglichkeit einer Diversion?

Nein, sowohl im gerichtlichen als auch im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren gibt es keine Möglichkeit einer diversionellen Beendigung des Verfahrens.

Ist es für die Vertretung ein Problem, wenn ich nicht in Wien wohne bzw das Strafverfahren bei einer Staatsanwaltschaft oder Gericht außerhalb von Wien anhängig ist?

Aufgrund der elektronischen Akteneinsicht ist eine Verteidigung in ganz Österreich ohne Probleme möglich. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir auch bei größerer Entfernung eine effiziente und persönliche Betreuung gewährleisten. Termine, wie z. B. Gerichtsverhandlungen, übernehmen wir selbstverständlich direkt vor Ort, während wir Beratungen und Absprachen flexibel per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail mit Ihnen abstimmen können.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht beiziehen?

So früh wie möglich, z. B. wenn Sie befürchten, dass ein Ermittlungsverfahren drohen könnte, spätestens jedoch, wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme erhalten haben. Die erste Aussage/Stellungnahme des Beschuldigten ist in der Regel die wichtigste (siehe dazu näher hier) Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren oder Probleme frühzeitig zu klären. Darüber hinaus können wir rasch abklären, ob bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Behörden bereits gegen Sie ermitteln, Sie jedoch noch nicht verständigt worden sind.

Was soll ich tun, wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet?

Bewahren Sie Ruhe, machen Sie nichts ohne Rücksprache, und kontaktieren Sie uns sofort. Wir sind auch kurzfristig erreichbar und wissen, wie man mit Ermittlungsbehörden in solchen Situationen umgeht.
Die zentrale Voraussetzung für eine Diversion ist u.a. eine sogenannte „Verantwortungsübernahme“ des Beschuldigten und dass die Tat bei Vorwürfen gegen Erwachsene nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist, sowie die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen ist.

Gibt es in Strafverfahren einen Kostenersatz?

Ja, in Strafverfahren gibt es einen Kostenersatz, wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird oder mit Freispruch endet. Wird das Verfahren im Wege der Diversion beendet, besteht hingegen kein Anspruch auf Kostenersatz. Zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Kostenersatzes siehe im Detail hier.

Was ist ein Auslieferungsverfahren?

Ein Auslieferungsverfahren dient der Überstellung einer Person von einem Staat in einen anderen, damit dort ein Strafverfahren geführt oder eine bereits verhängte Strafe vollstreckt werden kann. Es erfolgt meist auf Basis bilateraler oder multilateraler Abkommen. Voraussetzung für ein Auslieferungsverfahren ist ein formelles Auslieferungsersuchen. Gegenstand des Auslieferungsverfahren ist die Prüfung, ob die Auslieferung der betroffenen Person zulässig ist. Die Frage, ob die der Auslieferung zugrundeliegenden Vorwürfe inhaltlich richtig sind, ist hingegen in der Regel nicht bzw nur sehr eingeschränkt Gegenstand des Auslieferungsersuchen.

Wann sollte ich einen Anwalt konsultieren?

Sobald ein Auslieferungsverfahren absehbar ist – etwa bei einem laufenden Strafverfahren im Ausland oder einem internationalen Haftbefehl – sollten Sie unverzüglich rechtlichen Beistand suchen. Frühzeitige Beratung kann entscheidend sein, insbesondere, um der möglichen Verhängung der Auslieferungshaft entgegenzuwirken.

Wann hat das Gericht die Auslieferung für unzulässig zu erklären?

Das Gericht hat die Auslieferung für unzulässig zu erklären, wenn ein Auslieferungshindernis besteht. Ein Auslieferungshindernis ist unzulässig, etwa wenn das Auslieferungsbegehren politisch motiviert ist, die betroffene Person durch die Auslieferung in ihren Grundrechten verletzt wird, der zugrundeliegende Tatverdacht unschlüssig ist oder die vorgeworfene Tat in Österreich keiner Strafbarkeit unterliegt.

Warum wird gegen mich ermittelt, obwohl ich nur unternehmerisch gehandelt habe?

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe bzw Unternehmen die Verhängung einer Geldbuße. Die Höhe der Strafe ist von den Umständen des Einzelfalls (insbesondere die Höhe des verursachten Schadens). Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für schwerwiegende Vermögensdelikte eine maximale Strafandrohung von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Neben dem allgemeinen Reputationsverlust werden Verurteilte zudem häufig mit schadenersatzrechtlichen Forderungen von Opfern konfrontiert. Dabei ist zu beachten, dass ein verurteilendes Urteil des Strafgerichts Bindungswirkung und damit einen großen Einfluss auf einen nachfolgenden Zivilprozess hat.
Eine weitere mögliche Folge einer strafrechtlichen Verurteilung ist, dass einem Unternehmer die Gewerbeberechtigung entzogen wird oder Unternehmen, die verurteilt worden sind, von Ausschreibungen in Vergabeverfahren ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus sind Personen, die wegen eines Vermögensdelikts zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, automatisch für drei Jahre als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied disqualifiziert.

Warum ist es wichtig in Wirtschaftsstrafverfahren einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen?

Wirtschaftsstrafverfahren haben besondere Eigenheiten: Viele Vorwürfe bewegen sich im Graubereich zwischen zulässigem wirtschaftlichem Handeln und strafrechtlicher Relevanz. Schon kleine Fehlinterpretationen von Verträgen, Buchungen oder Geschäftsentscheidungen können zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht verfügt nicht nur über das notwendige strafrechtliche Wissen, sondern auch über wirtschaftliches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit Problemen des Wirtschaftslebens. Dieses Zusammenspiel ist entscheidend, um betriebliche Abläufe korrekt einzuordnen, wirtschaftliche Entscheidungen nachvollziehbar zu erklären und Fehlinterpretationen der Ermittlungsbehörden abzuwehren.

Warum ist es wichtig in Wirtschaftsstrafverfahren einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen?

Wirtschaftsstrafverfahren haben besondere Eigenheiten: Viele Vorwürfe bewegen sich im Graubereich zwischen zulässigem wirtschaftlichem Handeln und strafrechtlicher Relevanz. Schon kleine Fehlinterpretationen von Verträgen, Buchungen oder Geschäftsentscheidungen können zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht verfügt nicht nur über das notwendige strafrechtliche Wissen, sondern auch über wirtschaftliches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit Problemen des Wirtschaftslebens. Dieses Zusammenspiel ist entscheidend, um betriebliche Abläufe korrekt einzuordnen, wirtschaftliche Entscheidungen nachvollziehbar zu erklären und Fehlinterpretationen der Ermittlungsbehörden abzuwehren.

Können auch Unternehmen Beschuldigte in einem Strafverfahren sein?

Ja, gemäß dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) können auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) strafrechtlich belangt werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Unternehmen eine Geldbuße. Die Höhe der Geldbuße ist von der Schwere des Delikts sowie von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens abhängig.

Wann sollte ich präventiv die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen?

Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn geschäftliche Entscheidungen Vermögensverfügungen betreffen, die sich auf die Gläubigerinteressen oder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens auswirken können. Auch bei Insichgeschäften – also Geschäften, bei denen Sie auf beiden Seiten der Vertragsbeziehung handeln – ist besondere Vorsicht geboten, da hier schnell der Verdacht unzulässiger Selbstbegünstigung oder Untreue entstehen kann.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann schon im Vorfeld prüfen, ob geplante Handlungen rechtlich unbedenklich sind, und so das Risiko von späteren Vorwürfen erheblich reduzieren.

Warum sollte ich mich im Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen?

Der Anschluss als Privatbeteiligter bietet im Strafverfahren wichtige Vorteile gegenüber der bloßen Stellung als Opfer. Sie erhalten dadurch zusätzliche Rechte, etwa das Stellen von Beweisanträgen und die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen. Außerdem können Sie Ihre Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen, ohne ein gesondertes Zivilverfahren führen zu müssen. Das spart Zeit, Kosten und Nerven – und stärkt zugleich Ihre Position im Verfahren.

Kann ich mich auch nach Beginn des Strafverfahrens noch als Privatbeteiligter anschließen?

Ja, der Anschluss als Privatbeteiligte*r ist bis zum Schluss der Hauptverhandlung möglich. Je früher Sie sich anschließen, desto umfassender können Sie Ihre Rechte ausüben und den Verlauf des Verfahrens aktiv mitgestalten.

Können sich auch Unternehmen dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen?

Ja, auch juristische Personen können sich im Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, wenn ihnen durch eine Straftat ein Vermögensschaden entstanden ist. Dies bietet denselben Vorteil wie bei Privatpersonen: Das Unternehmen kann seine Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen und profitiert von den erweiterten Verfahrensrechten.

Habe ich als Privatbeteiligter Anspruch auf Kostenersatz?

Ja, wenn der Beschuldigte verurteilt wird und Ihre Ansprüche im Strafverfahren zugesprochen werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz der notwendigen Rechtsvertretungskosten.

Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?

Ein Schadenersatzanspruch besteht grundsätzlich dann, wenn Ihnen durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einen Schaden verursacht worden ist – etwa bei einem Unfall, Vertragsbruch oder fehlerhaften Verhalten im beruflichen Kontext. In Sonderfällen besteht auch eine verschuldensunabhängige Haftung des Verursachers (z.B. Produkthaftung, Haftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG).

Gibt es im Schadenersatzrecht Verjährungsfristen?

Ja, in der Regel verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, bei bestimmten Fällen auch später. Eine rechtzeitige rechtliche Abklärung ist daher wichtig, um keine Ansprüche zu verlieren.

Welche Kosten entstehen bei einem Zivilverfahren?

Die Kosten richten sich im Zivilprozess nach dem Streitwert und setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und ggf. Sachverständigen- oder Zeugengebühren zusammen. In der Regel hat im Zivilprozess die unterlegene Partei der obsiegenden Partei diese Kosten zu ersetzen.

Wann sollte ich einen Rechtsanwalt im Korruptionsstrafrecht beiziehen?

Sobald Ermittlungen laufen, eine Hausdurchsuchung stattfindet oder auch nur erste Gerüchte über Vorwürfe auftauchen, sollten Sie unverzüglich anwaltlichen Beistand suchen. Je früher ich eingebunden werde, desto besser lassen sich Weichen stellen – für die Verteidigung, die Kommunikation mit Behörden und die unternehmensinterne Schadensbegrenzung. Weiters lassen sich durch klare Compliance-Strukturen, interne Richtlinien, Schulungen für Mitarbeiter und eine frühzeitige rechtliche Prüfung von Sponsoring, Geschenken oder Geschäftsmodellen lassen sich viele Risiken vermeiden. Wir unterstützen Sie auch präventiv im Rahmen von Compliance-Checks oder internen Untersuchungen.

Was gilt als „unzulässiger Vorteil“?

Ein Vorteil ist jede Leistung, auf die der Amtsträger oder Mitarbeiter einer öffentlichen Stelle keinen rechtlich begründeten Anspruch hat – etwa Geld, Geschenke, Vergünstigungen, Einladungen oder Versprechen beruflicher Vorteile. Ob die Zuwendung tatsächlich Einfluss genommen hat, ist nicht entscheidend – oft reicht schon die potenzielle Beeinflussung aus.

Was droht bei einer Verurteilung wegen Korruptionsdelikten?

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe bzw Unternehmen die Verhängung einer Geldbuße. Die Höhe der Strafe ist von den Umständen des Einzelfalls (insbesondere die Höhe des verursachten Schadens). Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für schwerwiegende Vermögensdelikte eine maximale Strafandrohung von einem bis zu fünfzehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Neben dem allgemeinen Reputationsverlust werden Verurteilte zudem häufig mit Schadenersatzforderungen konfrontiert. Dabei ist zu beachten, dass ein verurteilendes Urteil des Strafgerichts Bindungswirkung und damit einen großen Einfluss auf einen nachfolgenden Zivilprozess hat.
Eine weitere mögliche Folge einer strafrechtlichen Verurteilung ist, dass einem Unternehmer die Gewerbeberechtigung entzogen wird oder Unternehmen, die verurteilt worden sind, von Ausschreibungen in Vergabeverfahren ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus sind Personen, die wegen eines Vermögensdelikts zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, automatisch für drei Jahre als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied disqualifiziert.

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