
Ihr Rechtsanwalt für Opfer- und
Privatbeteiligtenvertretung
Ein Strafverfahren betrifft nicht nur Beschuldigte – auch Opfer von Straftaten haben Anspruch auf Schutz, Gehör und Gerechtigkeit. Wir vertreten Betroffene von Straftaten mit Entschlossenheit, juristischem Know-how und dem nötigen Maß an Sensibilität. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte im Strafverfahren konsequent durchzusetzen.
Proaktive Vertretung Ihrer Interessen
Als Opfer einer Straftat müssen Sie nicht darauf warten, dass die Behörden von sich aus tätig werden, sondern stehen Ihnen zahlreiche individuelle Rechte zu. Mag. Markus Weisser verfügt über langjährige Erfahrung bei der Erstellung von Sachverhaltsdarstellungen und setzt sich proaktiv für Sie ein, um sicherzustellen, dass Ihre Anliegen und Forderungen angemessen berücksichtigt werden.
Stärkung Ihrer Position im Strafverfahren
Das österreichische Strafprozessrecht sieht umfangreiche Beteiligungsrechte für Opfer bzw Privatbeteiligte – darunter das Recht auf Akteneinsicht und das Recht Beweisanträge zu stellen. Wir klären Sie umfassend über Ihre Möglichkeiten auf und nehmen Ihre Rechte effektiv für Sie wahr.
Ersatz Ihres Schadens
Die Folgen einer Straftat können vielfältig sein. Wir setzen uns dafür ein, dass Sie Gerechtigkeit erhalten und auch finanziell entsprechend entschädigt werden. Unsere Expertise erstreckt sich über die Identifizierung möglicher Schadenersatzansprüche, der Erstellung von Sachverhaltsdarstellungen, bis hin zur Begleitung zu Vernehmungen im Ermittlungsverfahren bei der Staatsanwaltschaft und im Hauptverfahren bei Gericht.
Kompetenz und Erfahrung an Ihrer Seite
Wir wissen: Opfervertretung erfordert neben rechtlicher Kompetenz auch ein hohes Maß an Empathie, Diskretion und Durchsetzungsvermögen. Mit unserer Erfahrung im Strafrecht setzen wir uns mit Nachdruck für Sie ein – diskret, konsequent und lösungsorientiert.

Ihr Anliegen ist uns wichtig!
Rechtsanwalt Mag. Markus Weisser nimmt sich persönlich für Sie Zeit.
FAQ
Warum sollte ich mich im Strafverfahren als Privatbeteiligter anschließen?
Der Anschluss als Privatbeteiligter bietet im Strafverfahren wichtige Vorteile gegenüber der bloßen Stellung als Opfer. Sie erhalten dadurch zusätzliche Rechte, etwa das Stellen von Beweisanträgen und die Möglichkeit, Rechtsmittel zu ergreifen. Außerdem können Sie Ihre Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen, ohne ein gesondertes Zivilverfahren führen zu müssen. Das spart Zeit, Kosten und Nerven – und stärkt zugleich Ihre Position im Verfahren.
Kann ich mich auch nach Beginn des Strafverfahrens noch als Privatbeteiligter anschließen?
Ja, der Anschluss als Privatbeteiligte*r ist bis zum Schluss der Hauptverhandlung möglich. Je früher Sie sich anschließen, desto umfassender können Sie Ihre Rechte ausüben und den Verlauf des Verfahrens aktiv mitgestalten.
Können sich auch Unternehmen dem Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen?
Ja, auch juristische Personen können sich im Strafverfahren als Privatbeteiligte anschließen, wenn ihnen durch eine Straftat ein Vermögensschaden entstanden ist. Dies bietet denselben Vorteil wie bei Privatpersonen: Das Unternehmen kann seine Schadenersatzansprüche direkt im Strafverfahren geltend machen und profitiert von den erweiterten Verfahrensrechten.
Habe ich als Privatbeteiligter Anspruch auf Kostenersatz?
Ja, wenn der Beschuldigte verurteilt wird und Ihre Ansprüche im Strafverfahren zugesprochen werden, haben Sie Anspruch auf Ersatz der notwendigen Rechtsvertretungskosten.
Sie sind Opfer einer Straftat geworden?
Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, helfen wir Ihnen gerne. Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung an und setzen uns engagiert für den Schutz Ihrer Rechte ein.
