
Ihr Rechtsanwalt für Strafrecht
Ein strafrechtliches Verfahren stellt für jede betroffene Person eine erhebliche Belastung dar – rechtlich, persönlich und beruflich. Ob es sich um einen bloßen Anfangsverdacht, ein längeres Ermittlungsverfahren oder ein Gerichtsverfahren handelt: Im Strafrecht geht es um nicht weniger als Ihre Freiheit, Ihren Ruf und Ihre Existenz. Als Anwalt für Strafrecht bietet Ihnen Mag. Markus Weisser eine fundierte, engagierte und diskrete Verteidigung in allen Phasen des Strafverfahrens – nicht nur in Wien, sondern in ganz Österreich.
Umfassende Unterstützung in jedem Verfahrensstadium
Wir erarbeiten für Sie eine effektive Verteidigungsstrategie, die exakt auf Ihre individuelle Situation zugeschnitten ist. Wir begleiten Sie in jedem Verfahrensstadium (Ermittlungsverfahren, Hauptverfahren, Rechtsmittelverfahren sowie Wiederaufnahmeverfahren). In manchen Fällen ist es auch möglich noch vor Einleitung eines Ermittlungsverfahrens strafbare Handlungen zu sanieren (Tätige Reue).
Persönliche Beratung und Aufklärung
In einem ausführlichen Gespräch informieren wir Sie verständlich über Ihre Rechte aber auch allfällige Risiken. Wir nehmen uns die Zeit, Ihren Fall in all seinen Facetten zu verstehen und sicherzustellen, dass Sie das Strafverfahren möglichst rasch und unbeschadet überstehen.
Schnelle Reaktion in dringenden Fällen
In der Strafverteidigung ist oft schnelles Handeln erforderlich. In dringenden Fällen wie der Verhängung der Untersuchungshaft oder einer Hausdurchsuchung stehen wir Ihnen selbstverständlich auch kurzfristig zur Seite. Wir stellen für Sie Enthaftungsanträge oder erheben Beschwerde gegen Ermittlungsmaßnahmen der Staatsanwaltschaft.
Strafverteidigung in ganz Österreich – Ihr verlässlicher Partner
Wir sind Ihr professioneller und verlässlicher Partner in allen Phasen des Strafverfahrens, österreichweit. Durch eine umsichtige Verteidigung können wir häufig eine Einstellung des Verfahrens, einen Freispruch oder eine diversionelle Beendigung erreichen. Sollte dies nicht möglich sein, setzen wir alles daran, eine deutliche Strafmilderung für Sie zu erwirken.
Unsere Schwerpunkte im Strafrecht
Wir verteidigen im Strafrecht grundsätzlich bei sämtlichen Delikten, insbesondere bei:
- Körperverletzung (§ 83 StGB)
- Schwere Körperverletzung (§ 84 StGB)
- Fahrlässigkeitsdelikte (fahrlässige Tötung, § 80 StGB; fahrlässige Körperverletzung § 88 StGB)
- Nötigung (§ 105 StGB)
- Gefährliche Drohung (§107 StGB)
- Widerrechtlicher Zugriff auf ein Computersystem (§ 118 StGB)
- Verletzung des Telekommunikationsgeheimnisses (§ 119 StGB)
- Verletzung von Berufsgeheimnissen (§ 121 StGB)
- Verletzung eines Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisses (§ 122 StGB)
- Urkundenfälschung (§ 223 StGB)
- Urkundenunterdrückung (§ 229 StGB)
- Falsche Beweisaussage (§ 288 StGB)
- Verleumdung (§ 297 StGB)
- Begünstigung (§ 299 StGB)
Weiters siehe gesondert zu den Spezialgebieten Wirtschaftsstrafrecht, Korruptionsstrafrecht und Finanzstrafrecht.

Ihr Anliegen ist uns wichtig!
Rechtsanwalt Mag. Markus Weisser nimmt sich persönlich für Sie Zeit.
FAQ
Ist es für die Vertretung ein Problem, wenn ich nicht in Wien wohne bzw das Strafverfahren bei einer Staatsanwaltschaft oder Gericht außerhalb von Wien anhängig ist?
Aufgrund der elektronischen Akteneinsicht ist eine Verteidigung in ganz Österreich ohne Probleme möglich. Dank moderner Kommunikationsmittel können wir auch bei größerer Entfernung eine effiziente und persönliche Betreuung gewährleisten. Termine, wie z. B. Gerichtsverhandlungen, übernehmen wir selbstverständlich direkt vor Ort, während wir Beratungen und Absprachen flexibel per Telefon, Videokonferenz oder E-Mail mit Ihnen abstimmen können.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt für Strafrecht beiziehen?
So früh wie möglich, z. B. wenn Sie befürchten, dass ein Ermittlungsverfahren drohen könnte, spätestens jedoch, wenn Sie eine Ladung zur Beschuldigteneinvernahme erhalten haben. Die erste Aussage/Stellungnahme des Beschuldigten ist in der Regel die wichtigste (siehe dazu näher hier) Eine frühzeitige Beratung kann helfen, Risiken zu minimieren oder Probleme frühzeitig zu klären. Darüber hinaus können wir rasch abklären, ob bereits ein Ermittlungsverfahren anhängig ist, wenn Sie den Verdacht haben, dass die Behörden bereits gegen Sie ermitteln, Sie jedoch noch nicht verständigt worden sind.
Was soll ich tun, wenn eine Hausdurchsuchung stattfindet?
Bewahren Sie Ruhe, machen Sie nichts ohne Rücksprache, und kontaktieren Sie uns sofort. Wir sind auch kurzfristig erreichbar und wissen, wie man mit Ermittlungsbehörden in solchen Situationen umgeht.
Die zentrale Voraussetzung für eine Diversion ist u.a. eine sogenannte „Verantwortungsübernahme“ des Beschuldigten und dass die Tat bei Vorwürfen gegen Erwachsene nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist, sowie die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen ist.
Was ist eine Diversion?
Die Diversion ist eine Möglichkeit das Verfahren ohne Schuldspruch zu beenden, auch wenn die Behörde der Ansicht ist, dass der Beschuldigte die vorgeworfene Tat begangen hat. Die diversionelle Beendigung des Strafverfahrens hat den Vorteil, dass der Beschuldigte auch nach einer Diversion als nicht vorbestraft gilt. Die zentrale Voraussetzung für eine Diversion ist u.a. eine sogenannte „Verantwortungsübernahme“ des Beschuldigten und dass die Tat bei Vorwürfen gegen Erwachsene nicht mit einer Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren bedroht ist, sowie die Schuld des Beschuldigten nicht als schwer anzusehen ist.
Gibt es in Strafverfahren einen Kostenersatz?
Ja, in Strafverfahren gibt es einen Kostenersatz, wenn das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt wird oder mit Freispruch endet. Wird das Verfahren im Wege der Diversion beendet, besteht hingegen kein Anspruch auf Kostenersatz. Zu den Voraussetzungen und zur Höhe des Kostenersatzes siehe im Detail hier.
Kontaktieren Sie uns für eine Beratung im Strafrecht
Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren konfrontiert sind oder ein solches befürchten, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren.
