Ihr Rechtsanwalt für Wirtschafts­straf­recht


Unternehmer und Entscheidungsträger bewegen sich im wirtschaftlichen Alltag oftmals in einem Graubereich bzw haben Entscheidungen zu treffen, die auch ein gewisses Risiko bergen. Sollte einer dieser Entscheidungen negative finanzielle Konsequenzen haben, können Geschäftsführer und Unternehmer mit strafrechtlichen Vorwürfen von Gesellschaftern oder Investoren konfrontiert werden (z.B. Untreue, Betrug, oder betrügerische Krida).

Rechtsanwalt Mag. Markus Weisser ist ein Experte auf dem Gebiet der Strafverteidigung im Wirtschafstrafrecht (White Collar Crime). Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verfügt er über langjährige Erfahrung in der Vertretung von Mandanten in ganz Österreich.

Rasche und effektive Verteidigung

Mag. Markus Weisser verfügt über extensive Erfahrung bei der Verteidigung in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren. Dies ermöglicht es ihm auch bei einem großen Aktenumfang sich rasch einen Überblick zu verschaffen und die relevanten Aspekte zu identifizieren.

Bei der Verteidigung legt Mag. Markus Weisser weiters besonderen Wert auf eine interdisziplinäre Herangehensweise. Ziel ist es den Tatverdacht bereits im Ermittlungsverfahren zu entkräften, indem der Staatsanwaltschaft die wirtschaftlichen Zusammenhänge klar und verständlich dargelegt werden. Eine kooperative Verteidigung bietet im Wirtschaftsstrafrecht in der Regel die höchste Wahrscheinlichkeit eine Einstellung bereits im Ermittlungsverfahren zu erreichen.

Langjährige Prozesserfahrung

Für den Fall, dass eine Hauptverhandlung unvermeidlich ist, vertritt sie Rechtsanwalt Mag. Markus Weisser vor Gericht. Als Anwalt für Wirtschaftsstrafrecht verfügt Mag. Markus Weisser über umfangreiche Kompetenz und Erfahrung bei der Verteidigung von Mandanten vor Gericht, sowohl im Verfahren erster Instanz als auch im Rechtsmittelverfahren.

Erfahrenes Netzwerk von Experten

Unsere Kanzlei verfügt über ein weitreichendes Netzwerk von Experten in den Bereichen Wirtschaft und Finanzen. Im Bedarfsfall ist es jederzeit möglich, einen dieser Spezialisten beizuziehen. Dies ermöglicht uns, auf aktuelle Entwicklungen im Bereich Wirtschaftsstrafrecht flexibel zu reagieren und eine optimale Vertretung vor Gericht und Staatsanwaltschaft zu bieten.

Prävention ist die beste Verteidigung

Strafverfahren im Wirtschaftsstrafrecht dauern aufgrund ihrer Komplexität oftmals sehr lange – teilweise mehrere Jahre. Beschuldigter zu sein kann gravierende Folgen haben, vom Reputationsschaden bis hin zu Schadenersatzforderungen – im besten Fall setzten Sie diesem Risiko erst gar nicht aus. Wir analysieren Risikobereiche, prüfen interne Abläufe und entwickeln praxisnahe Maßnahmen, um strafrechtliche Konsequenzen frühzeitig zu vermeiden. So schützen Sie nicht nur Ihr Unternehmen – sondern auch die handelnden Personen.

Unsere Schwerpunkte im Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwalt Mag. Markus Weisser verteidigt Personen und Unternehmen häufig in den folgenden Bereichen:

  • Veruntreuung (§ 133 StGB)
  • Erpressung (§ 144 StGB)
  • Betrug (§ 146 StGB)
  • Untreue (§ 153 StGB)
  • Betrügerische Krida (§ 156 StGB)
  • Grob fahrlässige Beeinträchtigung von Gläubigerinteressen (§ 159 StGB)
  • Geldwäscherei (§ 165 StGB)
  • Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Vergabeverfahren (§ 168b StGB)
  • Unternehmensstrafrecht (Verbandsverantwortlichkeit, § 1 ff VbVG)

FAQ


Warum wird gegen mich ermittelt, obwohl ich nur unternehmerisch gehandelt habe?

Im Wirtschaftsleben müssen Entscheidungen oft unter Unsicherheit getroffen werden. Leider passiert es, dass Geschäftspartner oder Gläubiger wirtschaftliche Fehleinschätzungen im Nachhinein als strafbare Handlungen bewerten und eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft einbringen. Wir prüfen, ob überhaupt ein strafrechtlich relevanter Vorwurf vorliegt, und vertreten Ihre Interessen mit Nachdruck gegenüber der Staatsanwaltschaft.

Was sind die Folgen einer Verurteilung im Wirtschaftsstrafrecht?

Im Falle einer Verurteilung droht dem Angeklagten die Verhängung einer Geld- oder Freiheitsstrafe bzw Unternehmen die Verhängung einer Geldbuße. Die Höhe der Strafe ist von den Umständen des Einzelfalls (insbesondere die Höhe des verursachten Schadens). Das österreichische Strafgesetzbuch sieht für schwerwiegende Vermögensdelikte eine maximale Strafandrohung von einem bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe vor.
Neben dem allgemeinen Reputationsverlust werden Verurteilte zudem häufig mit schadenersatzrechtlichen Forderungen von Opfern konfrontiert. Dabei ist zu beachten, dass ein verurteilendes Urteil des Strafgerichts Bindungswirkung und damit einen großen Einfluss auf einen nachfolgenden Zivilprozess hat.
Eine weitere mögliche Folge einer strafrechtlichen Verurteilung ist, dass einem Unternehmer die Gewerbeberechtigung entzogen wird oder Unternehmen, die verurteilt worden sind, von Ausschreibungen in Vergabeverfahren ausgeschlossen sind.
Darüber hinaus sind Personen, die wegen eines Vermögensdelikts zu mehr als 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden sind, automatisch für drei Jahre als Geschäftsführer oder Vorstandsmitglied disqualifiziert.

Warum ist es wichtig in Wirtschaftsstrafverfahren einen spezialisierten Rechtsanwalt zu beauftragen?

Wirtschaftsstrafverfahren haben besondere Eigenheiten: Viele Vorwürfe bewegen sich im Graubereich zwischen zulässigem wirtschaftlichem Handeln und strafrechtlicher Relevanz. Schon kleine Fehlinterpretationen von Verträgen, Buchungen oder Geschäftsentscheidungen können zu schwerwiegenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Ein spezialisierter Rechtsanwalt im Wirtschaftsstrafrecht verfügt nicht nur über das notwendige strafrechtliche Wissen, sondern auch über wirtschaftliches Verständnis und Erfahrung im Umgang mit Problemen des Wirtschaftslebens. Dieses Zusammenspiel ist entscheidend, um betriebliche Abläufe korrekt einzuordnen, wirtschaftliche Entscheidungen nachvollziehbar zu erklären und Fehlinterpretationen der Ermittlungsbehörden abzuwehren.

Können auch Unternehmen Beschuldigte in einem Strafverfahren sein?

Ja, gemäß dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG) können auch juristische Personen (z.B. GmbH, AG) strafrechtlich belangt werden. Im Falle einer Verurteilung droht dem Unternehmen eine Geldbuße. Die Höhe der Geldbuße ist von der Schwere des Delikts sowie von der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens abhängig.

Wann sollte ich präventiv die Beratung eines Rechtsanwalts in Anspruch nehmen?

Eine frühzeitige rechtliche Beratung ist insbesondere dann sinnvoll, wenn geschäftliche Entscheidungen Vermögensverfügungen betreffen, die sich auf die Gläubigerinteressen oder die wirtschaftliche Situation des Unternehmens auswirken können. Auch bei Insichgeschäften – also Geschäften, bei denen Sie auf beiden Seiten der Vertragsbeziehung handeln – ist besondere Vorsicht geboten, da hier schnell der Verdacht unzulässiger Selbstbegünstigung oder Untreue entstehen kann.
Ein erfahrener Rechtsanwalt kann schon im Vorfeld prüfen, ob geplante Handlungen rechtlich unbedenklich sind, und so das Risiko von späteren Vorwürfen erheblich reduzieren.

Benötigen Sie Hilfe im Wirtschaftsstrafrecht?


Wir stehen Ihnen gerne für eine strategische und diskrete Verteidigung zur Verfügung.