
Zivilrecht
Im Zivilrecht geht es oft um mehr als nur Rechtsansprüche – es geht um wirtschaftliche Existenzen, persönliche Integrität und das Vertrauen in einen fairen Ausgleich. Als erfahrener Anwalt im Zivilrecht unterstützt Sie Mag. Markus Weisser bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche ebenso wie bei der Abwehr unberechtigter Forderungen – sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht. Unser Ziel: Eine schnelle, effiziente und wirtschaftlich sinnvolle Lösung für Ihr Anliegen.
Im Zivilrecht ist unsere Kanzlei insbesondere in den folgenden Bereichen tätig:
- Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen
- Arzthaftung
- Geschäftsführerhaftung
- Gewährleistungsrecht
- Amtshaftungsrecht
- Vertragsrecht
Zivilrechtliche Ansprüche im Zusammenhang mit Strafverfahren
In der Regel gehen strafrechtlich relevante Handlungen – etwa Betrug, Untreue– mit erheblichen Vermögensschäden für Geschädigte einher. In solchen Fällen besteht die Möglichkeit, zivilrechtliche Ansprüche parallel zu einem Strafverfahren geltend zu machen.
Ein bewährtes Instrument ist die Privatbeteiligung am Strafverfahren: Geschädigte können ihre Schadenersatzforderungen direkt im Strafprozess anmelden und so von den dort erhobenen Beweisen profitieren. Alternativ oder ergänzend kann eine eigenständige zivilrechtliche Klage geführt werden, etwa wenn ein schnelles Vorgehen erforderlich ist oder der Schadenersatz über den Rahmen des Strafverfahrens hinausgeht.
Anwalt im Zivilrecht Mag. Markus Weisser berät Sie in allen Phasen – von der sorgfältigen Anspruchsprüfung, über die strategische Entscheidung zwischen Privatbeteiligung und Zivilklage. Dabei behält Mag. Markus Weisser stets den Überblick über die Wechselwirkungen zwischen Straf- und Zivilverfahren, um Ihre Position optimal zu sichern.
Prozessführung – entschlossen, strukturiert und durchdacht
Wenn eine Klage notwendig wird oder Sie sich gegen unberechtigte Ansprüche verteidigen müssen, stehen wir Ihnen mit unserer Erfahrung in der Prozessführung zur Seite. Wir vertreten Ihre Interessen vor den Zivilgerichten in ganz Österreich – von der ersten Instanz bis zum Obersten Gerichtshof.

Ihr Anliegen ist uns wichtig!
Rechtsanwalt Mag. Markus Weisser nimmt sich persönlich für Sie Zeit.
FAQ
Wann habe ich Anspruch auf Schadenersatz?
Ein Schadenersatzanspruch besteht grundsätzlich dann, wenn Ihnen durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten einen Schaden verursacht worden ist – etwa bei einem Unfall, Vertragsbruch oder fehlerhaften Verhalten im beruflichen Kontext. In Sonderfällen besteht auch eine verschuldensunabhängige Haftung des Verursachers (z.B. Produkthaftung, Haftung nach dem Eisenbahn- und Kraftfahrzeughaftpflichtgesetz (EKHG).
Gibt es im Schadenersatzrecht Verjährungsfristen?
Ja, in der Regel verjähren Schadenersatzansprüche innerhalb von 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, bei bestimmten Fällen auch später. Eine rechtzeitige rechtliche Abklärung ist daher wichtig, um keine Ansprüche zu verlieren.
Welche Kosten entstehen bei einem Zivilverfahren?
Die Kosten richten sich im Zivilprozess nach dem Streitwert und setzen sich aus Gerichtsgebühren, Anwaltskosten und ggf. Sachverständigen- oder Zeugengebühren zusammen. In der Regel hat im Zivilprozess die unterlegene Partei der obsiegenden Partei diese Kosten zu ersetzen.
Benötigen Sie Hilfe im Zivilrecht?
Wir bieten Ihnen eine umfassende Beratung zum Thema Zivilrecht an und setzen uns engagiert für Sie ein.
