Der Betrug zählt zu den häufigsten und zugleich praktisch bedeutsamsten Delikten im Wirtschaftsstrafrecht. Für Beschuldigte wie auch für Geschädigte können sich daraus erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen ergeben. Eine fundierte Kenntnis der gesetzlichen Voraussetzungen sowie der qualifizierten Erscheinungsformen des schweren Betrugs und des gewerbsmäßigen Betrugs ist daher von zentraler Bedeutung.

Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Betrugstatbestand nach §§ 146 ff StGB, seine Voraussetzungen sowie die maßgeblichen Strafdrohungen.

Was ist Betrug?

Betrug im Sinne des § 146 StGB ist ein Vermögensdelikt, bei dem der Täter durch Täuschung einen Irrtum beim Opfer hervorruft, der zu einer Vermögensverfügung und in weiterer Folge zu einem Vermögensschaden führt.

Kennzeichnend ist, dass die Vermögensschädigung nicht unmittelbar durch den Täter, sondern durch eine – wenn auch irrtumsbedingte – Verfügung des Opfers selbst eintritt. Es handelt sich daher um ein sogenanntes Selbstschädigungsdelikt.

Tatbestandsmerkmale des Betrugs

Täuschung über Tatsachen

Der Täter muss über Tatsachen täuschen, also über Umstände, die dem Beweis zugänglich sind. Die Täuschung kann sowohl durch aktives Tun (etwa durch unrichtige Angaben) als auch durch Unterlassen erfolgen, sofern eine entsprechende Aufklärungspflicht besteht.

Erfasst sind sowohl äußere Tatsachen (z.B. Zahlungsfähigkeit) als auch innere Tatsachen (z.B. Zahlungswilligkeit).

Hervorrufen eines Irrtums

Die Täuschung muss beim Opfer einen Irrtum hervorrufen, das heißt eine Fehlvorstellung über die Wirklichkeit. Dieser Irrtum bildet die Grundlage für die nachfolgende Vermögensverfügung und muss für diese kausal sein.

Vermögensverfügung

Aufgrund des Irrtums nimmt das Opfer eine Vermögensverfügung vor. Darunter versteht man jedes Verhalten, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt, etwa die Zahlung eines Geldbetrags, die Herausgabe von Waren oder den Abschluss eines nachteiligen Vertrags.

Vermögensschaden

Durch die Vermögensverfügung muss ein wirtschaftlicher Schaden eintreten. Dieser wird durch einen Vergleich der Vermögenslage vor und nach der Verfügung ermittelt. Dabei genügt bereits eine nicht bloß geringfügige, auch vorübergehende Vermögensminderung.

Vorsatz

Der Täter muss mit Vorsatz hinsichtlich aller objektiven Tatbestandsmerkmale handeln. Darüber hinaus ist erforderlich, dass er mit dem Ziel handelt, sich oder einen Dritten unrechtmäßig zu bereichern.

Der Betrug ist bereits mit Eintritt des Vermögensschadens vollendet; eine tatsächliche Bereicherung ist nicht erforderlich.

Strafdrohung

(Einfacher) Betrug

Der (einfache) Betrug ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bedroht.

Schwerer Betrug (§ 147 StGB)

Das Strafgesetz sieht für bestimmte Begehungsweisen und Schadenshöhen eine Qualifikation in Form des schweren Betrugs vor.

Ein schwerer Betrug liegt etwa dann vor, wenn der Täter zur Täuschung qualifizierte Beweismittel einsetzt, etwa falsche oder verfälschte Urkunden oder unrichtige Daten, oder wenn er sich unberechtigt als Beamter ausgibt.

In diesen Fällen beträgt die Strafdrohung bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Von besonderer praktischer Relevanz sind weiters die wertabhängigen Qualifikationen nach § 147 Abs 2 und 3 StGB:

Übersteigt der verursachte Schaden den Betrag von 5.000 Euro, erhöht sich der Strafrahmen ebenfalls auf bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.

Bei einem Schaden von mehr als 300.000 Euro droht eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahre.

Gewerbsmäßiger Betrug (§ 148 StGB)

Eine weitere Verschärfung der Strafdrohung tritt ein, wenn der Täter gewerbsmäßig handelt.

Gewerbsmäßigkeit setzt voraus, dass der Täter die Tat in der Absicht begeht, sich durch ihre wiederkehrende Begehung über einen längeren Zeitraum hinweg ein fortlaufendes Einkommen von nicht bloß geringfügigem Umfang zu verschaffen. Maßgeblich ist somit ein auf Wiederholung angelegtes Vorgehen, das auf eine gewisse Dauer und Erheblichkeit ausgerichtet ist.

Begeht der Täter einen einfachen Betrug gewerbsmäßig, droht eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren.

Begeht der Täter hingegen einen schweren Betrug (§ 147 Abs 1 und 2 StGB) droht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.  

Handlungsempfehlungen für Beschuldigte

Wenn Sie beschuldigt werden, einen Betrug begangen zu haben, ist es entscheidend, frühzeitig die richtigen Schritte zu setzen.

Von vorschnellen Aussagen gegenüber Polizei oder Staatsanwaltschaft ist ohne vorherige rechtliche Beratung dringend abzuraten. Ebenso sollte unverzüglich anwaltlicher Beistand in Anspruch genommen werden, um Einsicht in den Akt zu erhalten und auf dieser Grundlage eine sachgerechte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.

Handlungsempfehlungen für Opfer

Wenn Sie den Verdacht haben, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, empfiehlt sich eine rasche rechtliche Abklärung.

Zunächst sollten sämtliche verfügbaren Beweismittel gesichert werden, insbesondere Unterlagen, Korrespondenz und Zahlungsnachweise. In weiterer Folge ist zu prüfen, ob und in welcher Form eine Strafanzeige eingebracht werden soll. Darüber hinaus kommen regelmäßig auch zivilrechtliche Ansprüche zur Geltendmachung des entstandenen Schadens in Betracht.

Fazit

Der Betrugstatbestand umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Erscheinungsformen, die von einfachen Täuschungshandlungen bis hin zu komplexen, gewerbsmäßig organisierten Vorgehensweisen reichen. Die Einordnung im Einzelfall hängt maßgeblich von der konkreten Begehungsweise, der Schadenshöhe und der Zielsetzung des Täters ab und hat unmittelbare Auswirkungen auf den anzuwendenden Strafrahmen.

Mag. Markus Weisser ist als Anwalt im Wirtschaftsstrafrecht auf Betrugsfälle spezialisiert. Wir unterstützen Sie bei der Abwehr von Vorwürfen als auch bei der strafrechtlichen Verfolgung von Betrugsschäden.

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Mag. Markus Weisser

Mag. Markus Weisser ist Rechtsanwalt und Strafverteidiger in Wien. Er verfügt über langjährige Erfahrung in der Verteidigung im Wirtschaftsstrafrecht. Darüber hinaus hält er regelmäßig Vorträge zu diversen Themenbereichen.

FAQ


Wie unterscheidet sich Betrug von Diebstahl?

Beim Diebstahl nimmt der Täter fremdes Vermögen ohne Mitwirkung des Opfers. Beim Betrug hingegen gibt das Opfer sein Vermögen selbst her – jedoch aufgrund einer Täuschung.

Was ist Betrügerischer Datenverarbeitungsmissbrauch?

Nach § 148a StGB ist mach sich strafbar, wer durch Manipulation von Computerprogrammen oder Daten ein Vermögensschaden verursacht. Beispiele: Phishing, Kreditkartenmissbrauch, manipulierte Online-Shops. Der Strafrahmen entspricht jenem des Betrugs.

Was sollte ich machen, wenn ich wegen Betrugs beschuldigt werde?

In diesem Fall sollten Sie keinesfalls vorschnell eine Aussage machen, sondern sofort rechtlichen Beistand suchen. Eine Aussage ohne rechtlichen Beistand birgt das Risiko, dass Beschuldigte unklare Aussage tätigen oder sich ohne Not in Widersprüchlichkeiten verwickeln. Dies kann einen erheblichen Nachteil im weiteren Verfahren darstellen, da Behörden in der Regel der ersten Aussage die größte Bedeutung zumessen.

Welche Rolle spielt die Schadenswiedergutmachung bei Betrug?

Die Wiedergutmachung wirkt sich stark strafmildernd aus und kann den Weg zu einer diversionellen Erledigung ebnen. Erfolgt die Schadenswiedergutmachung, bevor die Behörden Kenntnis von der Tat erlangt haben, entfällt die Strafbarkeit sogar zur Gänze (Tätige Reue)

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